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   FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98   

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https://dejure.org/1999,23836
FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98 (https://dejure.org/1999,23836)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.1999 - 2 K 3459/98 (https://dejure.org/1999,23836)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 1999 - 2 K 3459/98 (https://dejure.org/1999,23836)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.07.1985 - V R 107/76

    Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
    Deshalb sei das Urteil des BFH vom 20. April 1988 - X R 3/82 (BStBl II 1988, S. 792) anzuwenden und nicht das Urteil vom 4. Juli 1985 - V R 107/84 (BStBl II 1986, S. 153), auf das der Beklagte sich berufe.

    Nach dem BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 - V R 107/76 (BStBl II 1986, S. 153) erbringe eine aus den Mietern und Grundstückseigentümern eines Einkaufszentrums bestehende Werbegemeinschaft gegenüber ihren Gesellschaftern steuerbare Leistungen, wenn sie Werbemaßnahmen für das Einkaufszentrum vermittelt oder ausführt und zur Kostendeckung Umlagen von ihren Gesellschaftern erhebt.

    Insoweit ist der Sachverhalt nicht mit dem dem Urteil des BFH vom 4. Juli 1985 - V R 107/76 (BStBl II 1986, S. 153) zugrunde liegenden vergleichbar, in dem eine Werbegemeinschaft eines Einkaufszentrums ihre Werbeleistungen im Umlageverfahren finanzierte.

  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
    Deshalb sei das Urteil des BFH vom 20. April 1988 - X R 3/82 (BStBl II 1988, S. 792) anzuwenden und nicht das Urteil vom 4. Juli 1985 - V R 107/84 (BStBl II 1986, S. 153), auf das der Beklagte sich berufe.

    Sie berücksichtige auch das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 20. April 1988 (a.a.O.); damit stelle sich das Problem der Vorsteueraufteilung nicht.

    An einem Leistungsaustausch fehlt es auch dann, wenn der Zahlungsempfänger durch die Zuwendung überhaupt in die Lage versetzt werden soll, die ihm zugedachte Aufgabe zu erfüllen ( BFH Urteil vom 20. April 1988 - X R 3/82 , BStBl II 1988, S. 792).

  • BFH, 30.01.1997 - V R 133/93

    Brachlegung von Ackerflächen nach Fördergesetz (DDR) vom 6. Juli 1990 ist nicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
    Die Zahlungen würden lediglich zur Förderung einer aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen und allgemeinpolitischen Gründen erwünschten Tätigkeit des Zahlungsempfängers erbracht (BFH BStBl II 1997, S. 335).

    Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung ( BFH Urteil vom 30. Januar 1997 - V R 133/93 , BStBl II 1997, S. 335).

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
    Im Urteil vom 20. Dezember 1984 - V R 25/76 (BStBl II 1985, S. 176) habe der BFH entschieden, dass auch Kapitalgesellschaften einen nichtunternehmerischen Bereich besäßen und für den Vorsteuerabzug daraus gefolgert, dass ein Leistungsbezug für das Unternehmen zu verneinen sei, wenn die bezogene Leistung in die nichtunternehmerische Sphäre eingehe.

    Dass die Klägerin keine natürliche Person ist, steht der Annahme eines nicht unternehmerischen Bereichs nicht entgegen ( BFH Urteil vom 20. Dezember 1984 - V R 25/76 , BStBl II 1985, S. 176).

  • FG Hamburg, 05.03.1986 - II 144/83
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
    Das FG Hamburg habe mit Urteil vom 5. März 1986 - II 144/83 (USt-Rundschau 1987, S. 236) entschieden, dass eine sog. Werbe-GmbH, die für ihren einzigen Gesellschafter, eine Stadtgemeinde, sämtliche Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wahrnimmt, selbständiger Unternehmer sei, dem für seine Tätigkeit als Gegenleistung die im Wege der sog. Fehlbedarfsfinanzierung zugeflossenen städtischen Mittel gegenüber stehen.
  • BFH, 10.08.1989 - V R 154/84

    Erfassung steuerbarer Leistungen zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
    Dieses Urteil werde vom BFH in seinem Urteil vom 10. August 1989 - V R 154/84 (BFH/NV 1990, S. 398), das die umsatzsteuerliche Beurteilung von von Gebietskörperschaften gegründeten Gesellschaften, die deren Aufgaben gegen Entgelt übernehmen, offen gelassen hat, zitiert.
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
    Die Gesellschafter hätten nämlich auch die Möglichkeit gehabt, die Fremdenverkehrsämter ersatzlos zu schließen (so auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 1998 - 9 K 142/94 , EFG 1999, S. 89).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03

    Beurteilung einer gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verlustausgleichszahlung

    Soweit das Finanzamt wegen dieses Schreibens die Ansicht vertritt, eine Leistung der Klägerin sei darin zu sehen, dass sie durch die Übernahme der Strecke B die Stadt von der sich auf Grund des neu gefassten Allgemeinen Eisenbahngesetzes ergebenden Notwendigkeit freigestellt habe, für den Bereich dieses Streckenbereiches eine eigene privatrechtliche Gesellschaft zu gründen, kann der Senat dem nicht folgen, da allein aus der Übernahme des Aufgabenbereiches nicht der Schluss gezogen werden kann, die Klägerin erbringe gegenüber der Gesellschafterin eine Leistung (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. November 1999 2 K 3459/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1039, bestätigt durch Urteil des BFH vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494).
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